2+2 Warranty

Die Garantieverlängerung wird von der Moteo Deutschland GmbH als kostenlose Zusatzleistung zur normalen Herstellergarantie angeboten. Diese Aktion ist gültig vom 01.09.2024 bis zum 31.10.2024. Es gelten die gleichen 24-monatigen Bedingungen wie in unseren Garantiebedingungen beschrieben mit folgenden Zusatzbedingungen:

Betroffene Fahrzeuge

Lambretta Neufahrzeuge, die zwischen dem 1. September 2024 und dem 31. Oktober 2024 offiziell über das offizielle Lambretta Händlernetz verkauft werden, in Deutschland zugelassen sind und nur für private Zwecke genutzt werden (als privat gilt, wer nicht im Zusammenhang mit seiner Arbeit, seinem Geschäft oder seinem Beruf handelt“. Zum Beispiel: Essenslieferdienste Pizza, Uber Eats usw., Paketzustelldienste, Kuriere aller Art, 2-Rad-Taxis usw.).

Begünstigte

Erst- und Zweiteigentümer des Fahrzeugs, deren Identifikationsdaten auf der Zusatzgarantiebescheinigung angegeben sind. Die Garantie geht auf den neuen Besitzer über, wenn er sich bei einem Lambretta-Vertragshändler registriert.

Garantiedauer 50 ccm

Die verlängerte Garantie gilt vom 1. Tag des 25. Monats des Fahrzeugs bis zum letzten Tag des 48. Monats (nach dem Zulassungsdatum auf dem Versicherungsschein) oder bis zum Erreichen einer Gesamtlaufleistung von 30.000 km, je nachdem, was zuerst eintritt.

Garantiedauer ab 100 ccm

Die verlängerte Garantie gilt ab dem 1. Tag des 25. Monats des Fahrzeugs bis zum letzten Tag des 48. Monats (nach dem Zulassungsdatum auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1) oder bis zum Erreichen einer Gesamtkilometerleistung von 100.000 km, je nachdem, was zuerst eintritt.

Ausgeschlossene Teile:

  • Abdeckungen, Spiegel und Sitz.
  • Räder, Reifen und Schläuche.
  • Kupplung, Variatorlager.
  • Radialwellendichtringe.
  • Tank und Reservoir.
  • Schlösser.
  • Die Seilzüge, Sonden / Sensoren, Kabelbaum, Falltenbälge, Thermostat, Dichtungen.